Mit dem neuen Jahresbeitragmodell ab 2025 wechseln wir von einem Abo-System zu einer temporären oder – wenn gewünscht – gerne auch längerfristigen Mitgliedschaft. Diese soll allen Beteiligten größtmögliche Freiheit bieten und gleichzeitig von gegenseitigem Komm-Mit-ment getragen sein.

Hier unsere allgemeinen Geschäftsbedinungen

für die Förder-Mitgliedschaft bei „TAU Verein für beherzte Gesellschaftsgestaltung und angewandte Lebensfreundlichkeit“ (im Folgenden „TAU Verein“ genannt).

Die Mitgliedschaft ermöglicht die Inanspruchnahme sämtlicher vom TAU Verein zur Verfügung gestellter Angebote. Das sind unter anderem von TAU herausgegebene Ausgaben des TAU Magazins, die Teilnahme an Schreibwerkstätten und anderen Veranstaltungen, Online Veröffentlichungen im Text- oder Audioformat, Vergünstigungen bei Kooperationspartner*innen. Ähnlich wie bei einer solidarischen Landwirtschaft „sammeln und ernten“ die TAU Projektmitglieder Inspirierendes aus der gesellschaftlichen Transformationsbewegung und stellen dies den Fördermitgliedern (im Folgenden Ernteteiler*innen genannt) in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung.

Für das Verhältnis zwischen dem TAU Verein und den Ernteteiler*innen gelten die nachstehenden Regelungen:

Durch die Anmeldung als Ernteteiler*in über die Website des TAU Vereins (www.tau-magazin.net) erkennt die/der Ernteteiler*in die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
Die vor dem 1.4.2025 geltenden AGB verlieren mit diesen ihre Gültigkeit.

I. Anmeldung zur Ernteteiler*in
1. Ernteteiler*innen des „TAU Vereins“ können nur natürliche Personen werden.
2. Die Anmeldung ist online auf der Homepage des TAU Vereins (www.tau-magazin.net) möglich. Mit der Anmeldung und der per Mail übermittelten Anmeldebestätigung beginnt eine Förder-Mitgliedschaft beim TAU Verein, die die/den Ernteteiler*in zur Inanspruchnahme der vom TAU Verein angebotenen und/oder vermittelten Leistungen berechtigt.

II. Jahresbeitrag & Sonstige Pflichten
1. Der Jahresbeitrag für die Förder-Mitgliedschaft beträgt € 72,- pro Kalenderjahr. Der TAU Verein vergibt nach Möglichkeit auch geschenkte Mitgliedschaften für ein Jahr (diese begründen eine temporäre Mitgliedschaft für die dieselben Mitgliedsbedingungen (AGB) gelten, mit Ausnahme der Dauer & Kündigung, Punkt IV)
Der Jahresbeitrag für die Förder-Mitgliedschaft im ersten Kalenderjahr ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Mitgliedschaft erst während des bereits laufenden Kalenderjahres beginnt. Die PRINT-Angebote, die in diesem Jahr bereits verteilt wurden, können nachbezogen werden.
2. Der Jahresbeitrag für das erste Kalenderjahr ist im Zuge der Anmeldung zu bezahlen. Die anfallenden weiteren Jahresbeiträge sind bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres im Voraus zur Bezahlung fällig.
Die Bezahlung der Jahresbeiträge kann per Überweisung oder elektronischem SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Die Option via SEPA-Einzugsermächtigung ermöglicht eine Reduktion von Bankgebühren und Verwaltungsaufwand.
3. Bei einer SEPA-Einzugsermächtigung beauftragt die/der Ernteteiler*in widerruflich den TAU Verein, die künftig für die Dauer der Förder-Mitgliedschaft zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos mittels wiederkehrender SEPA-Lastschrift einzuziehen. Es ist hiermit auch die kontoführende Bank des/ der Ernteteiler*in ermächtigt, die Lastschriften einzulösen. Letztere ist auch berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Die/der Ernteteiler*in hat das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung auf ihr/sein Konto zu veranlassen. Der TAU Verein kündigt den Einzug zum jeweiligen Fälligkeitstermin der /dem Ernteteiler*in gemeinsam mit der Rechnung spätestens vier Tage vor Fälligkeit per Mail vorab an. Die /der Ernteteiler*in hat für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen.
4. Die Ernteteiler*innen anerkennen die Statuten des Vereins, unterstützen die ideelen Ziele und bei deren Umsetzung durch die zeitgerechte Zahlung des Jahresbeitrags. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Pflichten für die Ernteteiler*innen, sie sind im TAU Verein auch nicht stimmberechtigt. (Statuten Punkt 7.)
5. Der TAU Verein kann den Jahresbeitrag nach Maßgabe von Punkt VIII.1 anpassen.

III. Leistungen für Ernteteiler*innen
1. Die Förder-Mitgliedschaft berechtigt zur Inanspruchnahme sämtlicher vom TAU Verein zur Verfügung gestellter Angebote.
2. Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus keine Ansprüche an den TAU Verein abgeleitet werden.
3. Der TAU Verein bietet den Ernteteiler*Innen eigene Leistungen an und vermittelt auch fremde Leistungen bzw. Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme fremder Leistungen. Bei fremden Leistungen kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen der /dem Ernteteiler*in und dem Dritten zustande.

IV. Dauer und Kündigung der Förder-Mitgliedschaft
Die Förder-Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jährlich bis zum 31.12. eines jeden Jahres von beiden Seiten ordentlich aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (z. B. Brief, E-Mail). Die Kündigung ist an folgende Adresse zu richten:
Postanschrift:
TAU Verein
Münichreiterstr. 27/6, 1130 Wien, Österreich
Mail: versand@tau-magazin.netDen Parteien steht zudem das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund zu (wie auf Seiten der Ernteteiler*innen unvorhersehbare Ereignisse und auf Seiten des TAU Vereins beispielsweise rufschädigende Tätigkeiten im Namen des Vereins oder wenn die/der Ernteteiler*in trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist.)
Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge.
Im Falle eines geschenkten Jahresbeitrages erlischt die Mitgliedschaft nach Ablauf des Kalenderjahres der Schenkung.

V. Widerrufsbelehrung
Die /der Ernteteiler*in hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Bestätigung der Förder-Mitgliedschaft per E-Mail).
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die /der Ernteteiler*in den TAU Verein, Münichreiterstr. 27/6 – 1130 Wien, E-Mail: versand@tau-magazin.net mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
Wenn das Mitglied diesen Vertrag fristgerecht widerruft, hat der TAU Verein den jeweiligen Jahresbeitrag, den er von der/dem Ernteteiler*in erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim TAU Verein eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der TAU Verein dasselbe Zahlungsmittel, das das Mitglied bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. In keinem Fall werden der /dem Ernteteiler*in wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

VI. Haftungsausschluss
Der TAU Verein, seine gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenverarbeitung / Datenschutz
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die von ihm angegebenen Daten (Vor- und Nachname, Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vom TAU Verein als Verantwortlichen im Sinne der DSGVO in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang automationsunterstützt erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung der Förder-Mitgliedschaft im TAU Verein, insbesondere zur Abbuchung des Jahresbeitrages und dem Versand des TAU Magazins. In diesem Rahmen können die Daten im erforderlichen Umfang an Dritte (insbesondere an Dienstleister) weitergegeben werden.
Die Daten der / des Ernteteiler*in werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt. Wir speichern die Daten der / des Ernteteilers*in für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die/der Ernteteiler*in hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte kann das Mitglied unter versand@tau-magazin.net oder postalisch geltend machen.
Die / der Ernteteiler*in hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

VIII. Änderung der vorliegenden Bedingungen / Beitragsanpassung
1. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Bedingungen werden den Ernteteiler*innen schriftlich mitgeteilt und zusätzlich im Internet (www.tau-magazin.net/agbs) bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn die /der Enteteiler*in die Nutzung der Leistungen weiterhin in Anspruch nimmt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – sie/er ihnen nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich beim TAU Verein widerspricht.
2. Der TAU Verein kann die Höhe des Jahresbeitrages anpassen. Der TAU Verein wird eine solche Erhöhung nur dann vornehmen, wenn sich die dem TAU Verein entstandenen Kosten für die zur Verfügung Stellung der Leistungen erhöht haben oder sich die Marktlage geändert hat. Auch eine Beitragsanpassung gilt als angenommen, wenn die /der Ernteteiler*in die Nutzung der Leistungen weiterhin in Anspruch nimmt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – sie/er ihnen nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich beim TAU widerspricht.
3. Widerspricht die / der Ernteteiler*in der Geltung der neuen Bedingungen oder einer Beitragsanpassung, so bedeutet dies automatisch eine sofortige Kündigung der Mitgliedschaft.

IX. Auflösung
Durch den Erwerb der Fördermitgliedschaft erwirbt die /der Ernteteiler*in keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des TAU Vereins. Der TAU Verein kann die Angebote jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres oder bei berechtigtem Interesse auch mit sofortiger Wirkung ersatzlos beenden.

X. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen dem TAU Verein und den Ernteteiler*innen unterliegt österreichischem Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der /dem Ernteteiler*in und dem TAU Verein ist Wien, 13. Bezirk.
XI. Schlussklausel
Durch die Anmeldung als TAU Ernteteiler*in erkennt das jeweilige Förder-Mitglied die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Stand: April 2025

TAU ist berührend, herzerwärmend, inspirierend.

Leserin Lena